Merkblatt DWA M715

Unfälle beim Transport wassergefährdender Stoffe können zu Gefahren für Mensch und Umwelt führen. Maßnahmen zur Beseitigung von Öl auf Verkehrsflächen dienen einerseits der Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit. Wegen der Toxizität vieler Ölinhaltsstoffe müssen die Maßnahmen andererseits aber auch darauf gerichtet sein, gesundheitliche, ökologische und finanzielle Schäden durch Beeinträchtigung von Boden und Gewässern abzuwehren. Die wasser- und bodenschutzrechtlichen Vorschriften sind deshalb zu beachten. Das DWA-Merkblatt 715 „Ölbeseitigung auf Verkehrsflächen“ gibt Empfehlungen und Hinweise zur Abwehr von Verkehrs- bzw. Umweltgefährdungen durch Ölunfälle sowie zur Reinigung ölverschmutzter Verkehrsflächen. Dabei geht es zum einen um die Wiederherstellung der Verkehrssicherheit und zum anderen darum, Böden, Grundwasser und Oberflächengewässer vor den Folgen von Ölverunreinigungen zu bewahren. Mengenmäßig sind Mineralöle und -produkte als Betriebsstoffe und Transportgut von besonderer Bedeutung, daher beschränkt sich das DWA-M 715 weitgehend auf diese Stoffe. Es werden zunächst die rechtlichen Grundlagen skizziert und die notwendigen Sofort- und Folgemaßnahmen, die im Falle eines Ölunfalls zu treffen sind, beschrieben. Dabei wird den länderspezifisch und regional unterschiedlichen Zuständigkeiten Rechnung getragen. Ein nächstes Kapitel widmet sich der Ölbeseitigung auf Verkehrsflächen. Es werden Anforderungen für den Einsatz von Ölbindemittel beschrieben, wobei die durchzuführenden Maßnahmen genannt werden und Aussagen zur Eignung und Handhabung von Ölbindemitteln getroffen werden. Gegenüber früheren Veröffentlichungen des BMU Beirats LTwS werden erstmals auch Reinigungsverfahren mittels Fahrzeugen und Geräten beschrieben, da diese zunehmend an Bedeutung gewinnen. Auch hier werden die durchzuführenden Maßnahmen, die Anforderungen an die Reinigungsmaschinen und die Handhabung geregelt. Hinweise zur Zuständigkeit runden die Thematik ab. Das Merkblatt richtet sich insbesondere an Feuerwehrangehörige, Vertreter der Wasserwirtschaft, Angehörige von Autobahnmeistereien und Straßenbetriebsdiensten, Angehörige von Straßenreinigungsfirmen sowie Einsatzkräfte des Katastrophenschutzes, die mit der Ölbekämpfung betraut sind.

Weitere Informationen: http://www.dwa.de

Mit freundlicher Genehmigung der